→ Archiv der proletarischen Plattform

 Kommunismus KBW : Statut

Statut des KBW

  1. Mitglied des KBW ist, wer sein Programm und Statut anerkennt, aktiv in einer Einheit der Organisation arbeitet und den Mitgliedsbeitrag zahlt.
  2. Zum Zweck der politischen Bewährung, Schulung und Einführung in die Arbeit der Organisation ist der Mitgliedschaft eine Kandidatenzeit von einem halben Jahr vorgeordnet, während derer der Kandidat in einer Grundeinheit mitarbeitet. Der Kandidat hat dieselben Pflichten wie Mitglieder. Er hat nur beratende Stimme und kann keine Leitungsaufgaben übernehmen. Nach Ablauf der Halbjahresfrist  muß  die Grundeinheit über die Aufnahme des Kandidaten als Mitglied der Organisation entscheiden. In Fällen, wo eine Aufnahme durch eine Grundeinheit nicht möglich ist, entscheiden Leitungsorgane. Die Mitgliedschaft bedarf der Bestätigung durch das nächsthöhere Leitungsorgan.
  3. Das höchste Organ des KBW ist die zentrale Delegiertenkonferenz. Sie wird einmal jährlich vom ZK einberufen. Die zentrale Delegiertenkonferenz beschließt über Programm und Statut, bestimmt die politische Linie des KBW, nimmt den Rechenschaftsbericht des ZK entgegen, wählt das ZK und legt Richtlinien über Höhe und Aufteilung der Mitgliedsbeiträge fest.

    Durch Beschluß des ZK oder wenn dies von Ortsgruppen, die auf der letzten Delegiertenkonferenz ein Drittel der Stimmen hatten, verlangt wird, muß eine außerordentliche Delegiertenkonferenz durchgeführt werden.

  4. Das ZK leitet zwischen den zentralen Delegiertenkonferenzen die gesamte Tätigkeit der Organisation. Es ist an die Beschlüsse der zentralen  Delegiertenkonferenz  gebunden  und ihr gegenüber verantwortlich, verwaltet die zentrale Kasse, gibt ein Zentralorgan und eine theoretische Zeitschrift heraus. Das ZK wählt aus seiner Mitte einen 5-köpfigen ständigen Ausschuß, der zwischen den ZK-Plenarsitzungen dessen Aufgaben wahrnimmt. Ferner wählt das ZK einen Sekretär. Das ZK besteht aus 13 Mitgliedern.
  5. Das ZK ist verpflichtet, wenigstens 6 Wochen vor jeder ordentlichen zentralen Delegiertenkonferenz den schriftlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
  6. Auf Beschluß des ZK werden Ortsgruppen oder regionale Organisationen gebildet. Die Mitglieder bzw. Delegierten der Ortsgruppen bzw. regionalen Organisationen wählen sich ihre Leitung.
  7. Die Grundeinheiten der Organisation sind die Zellen. Jede Zelle wählt sich jährlich eine Zellenleitung.
  8. Alle Leitungsorgane der Organisation werden jährlich gewählt und wählen sich ihrerseits einen verantwortlichen Sekretär. Jede Leitung bedarf der Bestätigung durch das jeweils höhere Leitungsorgan. Alle Leitungen und Grundeinheiten sind rechenschaftspflichtig und müssen regelmäßig über ihre Tätigkeit schriftliche Berichte anfertigen.
  9. Die Minderheit ist verpflichtet, sich den Beschlüssen der Mehrheit unterzuordnen; die unteren Leitungsorgane sind verpflichtet, sich den Beschlüssen der oberen Leitungsorgane unterzuordnen.
  10. Die Beschlüsse auf allen Ebenen der Organisation werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
  11. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Bestimmungen des Statuts verletzt. Der Ausschluß wird von der Einheit der Organisation, in der das Mitglied arbeitet, oder von dem nächsthöheren Leitungsorgan vorgenommen und ist durch das jeweils höhere Organ zu bestätigen. Der vom Ausschlußantrag Betroffene hat das Recht, sich mit einem Revisionsantrag bis an die Delegiertenkonferenz zu wenden.
Wertkritischer Exorzismus
Hässlicher Deutscher
Finanzmarktkrise