Korporatismus: Das VW-Gesetz

-RO- 21.03.2013 Lutz Getzschmann (Jungle World): 
Es geht um deutsche Interessen
 

„Der Europäische Gerichtshof verhandelt derzeit eine Klage der EU-Kommission ­gegen das ‚VW-Gesetz‘. ...

... Die verschiedenen Gesetzesregelungen sollten der Schaffung und Erhaltung von »Volksaktien« dienen, das heißt möglichst viele Aktionäre sollten ein Mitspracherecht erhalten und nicht ein einzelner Gesellschafter alle Entscheidungen treffen können. Letztlich spiegelte sich in diesen Regelungen ein Klassenkompromiss wider, der den Vorstellungen der Gewerkschaftsbürokratie der fünfziger Jahre von Wirtschaftsdemokratie innerhalb des kapitalistischen Systems Rechnung tragen und zugleich das Interesse des Staates berücksichtigen sollte.

 

... die ‚Volksaktien‘ waren nie ein Instrument, um die ökonomischen Machtverhältnisse zu verändern, sondern vielmehr ein sozialkorporatistisches Modell zur Integration der Arbeiter in den Konzern zum Zweck der Proftmaximierung im Sinne des Standortnationalismus. ...“

 

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